Allgemeine Geschäftsbedingungen
Entwurf / Muster. Diese AGB sind eine Rohfassung für den B2B-Verkauf von Übergabe- und Trafostationen. Vor Veröffentlichung bitte anwaltlich prüfen und auf Ihre konkreten Liefer- und Zahlungsprozesse anpassen. Sie stellen keine Rechtsberatung dar.
§ 1 Geltungsbereich
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der SOMV Project Consulting GmbH (nachfolgend „Anbieter“) im Zusammenhang mit dem Verkauf von Übergabe-, Trafo- und Kompaktstationen sowie zugehörigen Leistungen.
- Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Ein Verbrauchergeschäft im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
- Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
- Der Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande. Technische Auslegungen, Zeichnungen und Datenblätter werden erst mit der Auftragsbestätigung Vertragsbestandteil.
- Angaben zu Leistung, Maßen und Ausführung sind Fachangaben und keine Beschaffenheitsgarantien, sofern sie nicht ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
§ 3 Preise und Zahlung
- Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer sowie – soweit nicht anders vereinbart – ab Werk (EXW) ausschließlich Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll und Inbetriebnahme.
- Sofern nicht anders vereinbart, gilt: 40 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung, 50 % bei Lieferbereitschaft, 10 % nach Lieferung. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig.
- Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Besteller nur zu, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung, Lieferzeit und Gefahrübergang
- Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle technischen Fragen geklärt und die vereinbarte Anzahlung eingegangen ist.
- Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Besteller zumutbar sind.
- Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Werks, auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Anzeige der Versandbereitschaft über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters.
- Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern; er tritt bereits jetzt die hieraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrags an den Anbieter ab, der die Abtretung annimmt.
§ 6 Mängeluntersuchung und Gewährleistung
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
- Bei berechtigter, rechtzeitiger Mängelrüge leistet der Anbieter nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Besteller mindern oder zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht gesetzlich zwingend längere Fristen gelten.
§ 7 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
- Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt – einschließlich Lieferengpässen bei Vormaterialien, Energie- oder Transportstörungen, behördlicher Maßnahmen und Arbeitskämpfen – befreien den Anbieter für ihre Dauer von der Leistungspflicht. Vereinbarte Fristen verlängern sich entsprechend.
§ 9 Auslandslieferungen
Bei Lieferungen ins Ausland gelten ergänzend die im Angebot vereinbarten Lieferklauseln (Incoterms 2020) in der jeweils benannten Fassung. Zölle, Einfuhrabgaben, lokale Zertifizierungen und Genehmigungen trägt der Besteller, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
§ 10 Schutzrechte und Unterlagen
An Angeboten, Zeichnungen, technischen Auslegungen und sonstigen Unterlagen behält sich der Anbieter Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen ohne Zustimmung nicht vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 11 Datenschutz
Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten nach den geltenden Datenschutzvorschriften. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 12 Schlussbestimmungen
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Anbieters.
- Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: Entwurf 2026 · SOMV Project Consulting GmbH